Die nachfolgenden Informationen zu meinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich und in ihrer Geltung bezogen auf sämtliche Geschäftsbeziehungen der Praxis Equusworld und deren Kunden.
§ 1
Behandlungsvertrag
Ab dem Zeitpunkt der Vereinbarung
des ersten Termins gilt der Behandlungsvertrag gemäß § 611 Abs.1 BGB und § 612 Abs. 1 BGB als rechtsgültig geschlossen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als
akzeptiert.
Der Tierheilpraktiker/Tierphysiotherapeut/Tierchiropraktiker/Pferdetrainer behält sich das Recht vor, einen Vertragspartner auch ohne die Nennung von Gründen abzuweisen oder eine bereits begonnene Behandlung abzubrechen. Der Honoraranspruch der bis dahin geleisteten Therapien ist davon jedoch unberührt und bleibt entsprechend erhalten.
Inhalte des Behandlungsvertrags:
Die Therapeutin berät den Eigentümer über die verschiedenen Therapiemöglichkeiten sowie deren Vor- und Nachteile und offenbart dem Eigentümer das Recht, zwischen den Möglichkeiten auszuwählen. Sollte er dies nicht wünschen, überlässt er damit automatisch dem Therapeuten die Wahl.
Abhängig von der Art und Schwere einer Verletzung oder Erkrankung behält sich die Therapeutin das Recht vor, den Eigentümer an eine Tierarztpraxis oder eine Tierklinik zu verweisen.
Teilweise werden wissenschaftlich nicht belegte, umstrittene oder schulmedizinisch nicht anerkannte Therapiemöglichkeiten angeboten/angewendet. Entsprechend kann hier ein Heilerfolg weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.
Bereits mit Beginn der Ausübung der Beratung, Diagnostik und Therapie des Tieres erbringt die Praxis Equusworld gegenüber dem Eigentümer ihre Dienste und wird damit honorarpflichtig.
Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.
Behandlungsdauer:
Hiermit wird der Eigentümer darauf hingewiesen, dass die Behandlungsdauer, die Häufigkeit von Folgebehand-lungen, und somit auch die Behandlungskosten, von Fall zu Fall
differieren.
§ 2 Vereinbarung
von Terminen
Ein Termin gilt als vertraglich
vereinbart, sofern er mündlich, telefonisch, postalisch, via E-Mail, oder aber über soziale Medien wie Facebook oder WhatsApp vereinbart wurde.
Sofern ein Termin bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt wird, wird dem Eigentümer eine Bearbeitungsgebühr in
Höhe von € 20,– in Rechnung gestellt. Geschieht dies nicht, findet dieser Termin entweder statt, oder aber wird in voller Kostenhöhe berechnet. Verspätet sich der Eigentümer, besteht kein Anrecht
auf die verlorene Behandlungszeit. Ausgenommen sind wichtige nachweisbare Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB. Bei Nichterscheinen eines Patientenhalters/-besitzers wird ebenso der volle
Betrag berechnet.
Es kann aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder der Wetterlage wegen zu Verspätungen seitens der Therapeutin kommen. Hiermit bitte ich darum, dies zu entschuldigen.
§ 3 Seminare
Vertragspartner:
Vertragspartner für die Seminare, die von Praxis Equusworld angeboten werden, ist die Tierphysiotherapeutin, Tierchiropraktikerin, Tierheilpraktikerin und Pferdetrainerin Jasmin Hochfeld.
Zahlungsvereinbarung:
Da die Teilnehmeranzahl für meine Seminare begrenzt ist, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Mit der Zusendung der Anmeldebestätigung ist Dein Platz gesichert.
Bezahlen kannst Du entweder vorab via PayPal oder direkt vor Ort in bar oder per EC-Karte.
Leistungen:
Im Seminarpreis sind, soweit nicht anders vereinbart, folgende Leistungen enthalten:
Teilnehmerzahl:
Die Seminare werden in der Regel erst ab 5 Teilnehmern durchgeführt. Die maximale Teilnehmerzahl für alle von uns angebotenen Seminare liegt bei 15 Teilnehmern. Ausnahmen sind nicht immer
vermeidbar und berechtigen nicht zu Preisnachlass.
Kurszeiten:
Die Kurszeiten werden Ihnen jeweils mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Normalerweise sind die Kurszeiten für die Erste-Hilfe-Kurse von 10.00 – 15.00, inklusive Pausen. Bitte sei ab 9:30 Uhr
vor Ort.
Ausstattung:
Notwendiges Unterrichtsmaterial wird
gestellt, Tiere müssen selbst mitgebracht werden.
Seminarort:
Die Seminare finden normalerweise auf dem Hundeplatz von Kirsten Knoop-Wolgast (Windige Hunde Hamburg) statt. Der genaue Veranstaltungsort wird rechtzeitig bekannt
gegeben.
Stornierung:
Eine Stornierung oder Umbuchung (umbuchen auf einen anderen Kurs oder ein anderes Datum) ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang Deiner Seminarbuchung möglich. In diesem Zeitfenster garantiert
Praxis Equusworld eine vollständige Erstattung der Seminargebühr.
Praxis Equusworld behält sich vor, die Rückzahlung verweigern, sofern Ihre Absage nach Ablauf der o. g. 14tägigen Frist oder bei einer kurzfristigen Buchung und darauf folgenden Stornierung binnen weniger als 10 Tagen vor dem Seminar erfolgt.
Umbuchung und Stornierung bedürfen in jedem Fall der Schriftform und erhalten ihre rechtliche Gültigkeit erst durch meine Rückbestätigung. Eine Umbuchung auf einen Ersatzteilnehmer ist jederzeit kostenlos möglich.
Ausfall der Veranstaltung:
Sollte ich die Veranstaltung aus wichtigen Gründen absagen müssen, so besteht der Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Ansprüche darüber hinaus bestehen
nicht.
Haftung:
Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Dozenten, bei zu geringer Teilnehmerzahl
sowie von mir nicht zu vertretenden Ausfällen oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars.
Für Gegenstände und Tiere, die zu den Seminaren mitgebracht werden oder für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter,
Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernehme ich keinerlei Haftung.
Schlussbestimmungen:
Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Teilnahmebedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen. Von diesem Vertrag abweichende
Vereinbarung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
§ 4 Fahrtkosten:
Die Basis-Fahrtkostenpauschale beträgt € 6,–. Ab einer Anfahrt von mehr als 15 km wird eine zusätzliche Kilometerpauschale von € 0,50 je Kilometer berechnet.
Dasselbe gilt auch für Seminare und Kurse in Ihrem Stall o. Ä.
§ 5 Honorar und Zahlungsbedingungen:
Alle vom Tierheilpraktiker/Tierphysiotherapeuten/Tierchiropraktoren/Pferdetrainer erbrachten Leistungen sind direkt im Anschluss an die Behandlung oder das Training in bar gegen Quittung oder via EC-Zahlung zu entrichten.
Arzneimittel sind nicht im Preis mit enthalten; der Eigentümer muss diese, sollten sie nach Ermessen der Therapeutin notwendig sein, in einer Apotheke seiner Wahl selbst erwerben.
§ 6 Honorar und Zahlungsbedingungen an Sonn- und Feiertagen
Sollte der Eigentümer Termine an Sonn- und Feiertagen wünschen, so behält sich der Tierheilpraktiker/Tierphysio-therapeut/Tierchiropraktor/Pferdetrainer das Recht vor, 50% Kostenaufschlag zu erheben.
§ 7 Haftung
Der Eigentümer haftet für sämtliche
Schäden, die an Personen, der Praxisausrüstung oder auch am Praxisfahrzeug durch ihn oder sein Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
§ 8 Datenschutz
Hiermit wird der Eigentümer davon in Kenntnis gesetzt, dass die von ihm angegebenen Daten aufgrund des bestehenden Vertragsverhältnisses zum Zwecke der Be- und Verarbeitung der Patientenakte durch den Tierheil-praktiker/Tierphysiotherapeut/Tierchiropraktiker/Pferdetrainer gespeichert werden. Dadurch verzichtet der Eigentümer auf eine besondere Benachrichtigung laut Bundesdatenschutzgesetz.
Der
Tierheilpraktiker/Tierphysiotherapeut/Tierchiropraktiker/Pferdetrainer unterliegt bezüglich Beratungsgesprä- chen, Behandlungen und Patientenakten der Schweigepflicht. Die Therapeutin kann nur
nach schriftlicher Erlaubnis seitens des Eigentümers hiervon entbunden werden. Ein Verzicht auf die Schriftform einer Entbindung von der Schweigepflicht erfolgt dann, wenn eine Auskunft im
Interesse des Eigentümers erfolgt und darüber hinaus anzunehmen ist, dass der Herausgabe dieser Informationen ohnehin eine Zustimmung erteilt werden würde. Sofern sich die Therapeutin aufgrund
gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet sieht, entfällt die Schweigepflicht.
Die Unterlagen werden 10 Jahre in der Praxis aufbewahrt.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Ahrensburg. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.
§ 10 Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt
Sollten auf dieser Website im Inhalt oder in der Gestaltung einzelner Seiten fremde Rechte oder gesetzliche Bestimmungen verletzt werden, bitte ich in Bezugnahme auf § 8 Abs. 4 UWG um eine erläuternde Benachrichtigung ohne Kostennote. Dasselbe gilt auch für den Fall der Entstehung wettbewerbsrechtlicher Probleme auf dieser Seite. Die zu Recht angemahnten Inhalte werden unverzüglich entfernt bzw. rechtskonform angepasst, ohne dass die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erforderlich sein wird.
Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Dienstanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung Sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.
§ 11 Salvatorische Klausel
Gesetzt den Fall, dass eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unvollständig sein sollte, so sind die AGB davon ansonsten inhaltlich unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt im Zweifelsfall durch eine solche ersetzt, die einer wirksamen Anordnung in ihrem Sinn und Zweck in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
Bei allen Streitigkeiten, die sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Eigentümer und der Therapeutin ergeben, ist grundsätzlich Klage bei dem Gericht zu erheben, welches für den Hauptsitz der Praxis Equusworld zuständig ist. Im Gegensatz dazu ist jedoch der Tierheilpraktiker/Tierphysiotherapeut/Tierchiropraktiker/Pferdetrainer auch berechtigt, nahe des Hauptsitzes des Eigentümers zu klagen, sofern er dies wünscht.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.